
Brille, Kosten, Krankenkasse
Der Bundestag hat gestern ein Gesetz verabschiedet, dass auch Brillenträger betrifft. Ab sofort (bzw. ab dem Zeitpunkt, wo es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird) müssen die Gesetzlichen Krankenkassen wieder die Kosten für die Brillengläser übernehmen – allerdings nur für Menschen, deren Dioptriewerte größer als +6 dpt (bei Weitsichtigkeit) bzw. -6 dpt (bei Kurzsichtigkeit) sind – oder wenn ein Astigmatismus von mehr als 4 dpt vorliegt. Die Passage findet sich im „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ auf Seite 3 in der Mitte. Darin heißt es (Zitat): Weiterlesen