Augenkrankheiten / Fehlsichtigkeiten des Auges

Augenkrankheiten
In diesem Artikel werden eine Reihe von Augenkrankheiten aufgelistet. Unter Augenkrankheiten versteht man in der Regel solche, die nicht angeboren sind, sondern sich aufgrund von äußeren Einflüssen oder aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses einstellen. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Fehlsichtigkeiten, die das Sehen einschränken oder behindern. Der für die Betroffenen gibt es zwei Unterschiede:
- Gibt es Heilungsaussichten oder geeignet Sehhilfen?
- Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Behandlung oder einer entsprechenden Sehhilfe?
Grundsätzlich gilt: bei Augenkrankheiten übernehmen die Kassen die Kosten, bei den Fehlsichtigkeiten nicht (bzw. nur dann, wenn die Beeinträchtigung so stark ist, dass eine "Behinderung" vorliegt). Symptome fast aller Krankheiten ist eine nachlassende Sehstärke (Visus) des Auges oder ein kleiner werdendes Blickfeld.
Verbreitete Augenkrankheiten
Zu den bekannten und verbreiteten Augenkrankheiten zählen:
- Grauer Star (Katarakt)
- Grüner Star
- Makula-Degeneration (AMD)
- Diabetische Retinopathie
- Retinitis Pigmentosa
- Netzhautablösung
Die meisten dieser Krankheiten lassen sich durch eine Operation beheben oder mithilfe von Medikamenten behandeln. Wichtig ist immer die frühzeitige Erkennung. Es ist daher ratsam, regelmäßig Termine für eine Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt zu machen. Das gilt insbesondere für ältere Menschen (ab ca. 45 Jahren).
Brechungsbasierte Fehlsichtigkeiten
Nicht zu den Augenkrankheiten zählen die folgenden Fehlsichtigkeiten (Ametropien):
- Kurzsichtigkeit (Myopie)
- Weitsichtigkeit (Hyperopie)
- Astigmatismus (Ursache meist Hornhautverkrümmung)
- Winkelfehlsichtigkeit
Diese vier Fehlsichtigkeiten basieren auf brechungsbasierten Unstimmigkeiten des dioptrischen Apparates.
Am Januar 2004 trat eine entsprechende Gesetzesreform in Kraft, nach der diese Fehlsichtigkeiten nicht mehr als Krankheit gelten - und folglich brauchen die Krankenkassen dafür keine Zuschüsse mehr zu gewähren. Siehe dazu: Brille - wann zahlt die Krankenkasse?
Farbsehschwächen
Ebenfalls zu den angeborenen Fehlsichtigkeiten (nicht zu den Augenerkrankungen) gehören die Farb-Fehlsichtigkeiten. Am bekanntesten ist die Rot-Grün-Schwäche, worunter man eigentlich zwei ähnliche Defekte versteht: die Grünsehschwäche und die Rotsehschwäche.
Eine andere Bezeichnungsart der Farbsehschwächen bezieht sich auf die Anzahl der funktionsfähigen Zapfentypen auf der Netzhaut des Auges.
- Monochromasie (nur ein funktionierender Farbzapfen ausgebildet)
- Dichromasie (zwei funktionierender Farbzapfen ausgebildet)
Farb-Blindheiten
Die extreme Form ist die jeweilige Blindheit für eine bestimmte Farbe. Dieser Farbfehlsichtigkeiten sind jedoch in aller Regel angeboren und insofern für den Betroffenen normal - im Alltag ist es nur eine bedingte Beeinträchtigung.
Lediglich die komplette Farbenblindheit gilt als Behinderung. Sie gilt als Augenerkrankung.
Besondere Augendeformationen
- Albinismus
Entzündungen am oder im Auge
Aufbau des Auges
Die folgende Grafik zum Aufbau des Auges hilft dabei, Fachbegriffe korrekt zuzuordnen.

Augenkrankheiten
Quellen
- ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin): Häufige Augenkrankheiten
- Deutsche Seniorenliga: Augenerkrankungen im Alter
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